DoubleOptIn, OptIn und OptOut

In Europa ist es verboten und abmahnfähig, unerwünschte Werbe-E-Mails zu versenden. Der Absender muss im Zweifel beweisen, dass die Mail erwünscht und ausdrücklich bestellt war. Dazu gibt es drei theoretische Möglichkeiten:

  • OptOut: Man verschickt einfach und bietet dem Empfänger in der Mail eine Möglichkeit, sich abzumelden, falls er diese Mails zukünftig nicht mehr wünscht
  • OptIn: Man schafft ein Anmeldeformular, z.B. auf seiner Homepage. Dort kann jemand eine E-Mail-Adresse eintragen. An diese E-Mail-Adresse wird dann zukünftig der Newsletter verschickt.
  • DoubleOptIn: Wie OptIn, zusätzlich erhält der Empfänger aber nach Anmeldung eine E-Mail. In dieser E-Mail befindet sich ein Link, den der Empfänger anklicken muss, wenn er tatsächlich die Mail wünscht.

Das DoubleOptIn-Verfahren klingt zunächst mal unnötig kompliziert. Warum zweimal bestätigen? Der Grund ist einfach: Die einfache Anmeldung (OptIn) kann jeder machen, egal ob er selbst Empfänger der Mail ist oder nicht. Bei DoubleOptIn kann nur der tatsächliche Empfänger der Mail die endgültige Bestätigung vornehmen. Nur so kann also Missbrauch durch Dritte vermieden werden. Außerdem können Sie nur bei DoubleOptIn juristisch wirksam beweisen, dass der Empfänger die Mail wirklich wollte.

DoubleOptIn ist aus diesen Gründen heute der Standard und für seriöse Newsletter oder E-Mail-Marketing unverzichtbar. Wer darauf verzichtet riskiert die unnötige Verärgerung von Empfängern und teure Abmahnungen.

Eine Antwort auf DoubleOptIn, OptIn und OptOut

  1. Pingback: Serie: Internetmarketing für Weinerzeuger (1. Die eigene Homepage) | Wein-Plus Weinmarketing-Blog

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>